Garantiebedingungen

1. Freiwillige Garantie

Gut&Fix gewährt auf die durchgeführte Reparaturleistung sowie auf die eingebauten Ersatzteile eine freiwillige Garantie von 6 Monaten ab Rechnungsdatum.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

2. Umfang der Garantie

Die Garantie gilt ausschließlich für den konkret behobenen Mangel sowie für die von Gut&Fix eingebauten Ersatzteile.

3. Garantie auf Ersatzteile

Die Garantie umfasst Material- oder Funktionsfehler der durch Gut&Fix eingebauten Ersatzteile innerhalb des Garantiezeitraums.

4. Garantie auf Reparaturleistungen

Die Garantie umfasst Fehler, die unmittelbar auf die von Gut&Fix durchgeführte Reparatur zurückzuführen sind.

5. Ausschlüsse von der Garantie

Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch:

6. Akkus

Bei Akkus stellt die normale alters- und nutzungsbedingte Verringerung der Kapazität keinen Garantiefall dar.

7. Wasserschäden

Für Geräte mit Flüssigkeitsschäden wird keine Garantie auf die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Geräts übernommen.

8. Bereits beschädigte Geräte

Die Garantie erstreckt sich nicht auf bereits vorhandene Schäden, die nicht Bestandteil des Reparaturauftrags waren.

9. Garantieabwicklung

Im Garantiefall ist das Gerät zusammen mit dem Reparaturnachweis oder der Rechnung bei Gut&Fix vorzulegen.

Gut&Fix prüft den geltend gemachten Mangel vor Durchführung weiterer Maßnahmen.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.